21. Dezember 2007

Praxishilfe zum Arbeitnehmerdatenschutz im Konzern

Alle Fragen rund um den Umgang mit Mitarbeiterdaten beantwortet die neue Praxishilfe „Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund“.

Wie geht man mit Bewerberdaten korrekt um? Darf ein Unternehmen die Privatadresse von Mitarbeitern für Werbezwecke nutzen? Ist es legitim, elektronische Datenspuren gegen Mitarbeiter zu verwenden? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Dienstleister in die Verwaltung von Personaldaten eingeschaltet werden? Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn Mitarbeiterdaten im - internationalen - Konzernverbund verfügbar gemacht werden? 

Diese und andere Fragen beantwortet die neue Praxishilfe „Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund“ der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD). Der von Datenschutzpraktikern und Juristen erstellte 22-seitige Leitfaden besteht aus einem Grundlagenteil, der allgemein in die Rechtsgrundlagen der Personaldatenverarbeitung einführt, sowie einem zweiten Teil, der typische Personaldatenflüsse im Unternehmensverbund unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beispielhaft aufgreift. Damit ermöglicht die Praxishilfe sowohl eine grundlegende als auch eine fallbezogene Lektüre.

Datenschutzrechtlich beleuchtet werden z.B. konzernweit verfügbare Kommunikationsverzeichnisse, der Einsatz zentraler Internet- bzw. E-Mail-Server im Unternehmensverbund, Datenübermittlungen an Matrixvorgesetzte sowie der Einsatz von Skill-Datenbanken und Shared-Service-Centern.

Mit ihrer neuen Praxishilfe trägt die GDD dem Umstand Rechnung, dass unternehmerische Ziele zunehmend in national und multinational vernetzten Unternehmensverbünden verfolgt werden. Im Zuge der Optimierung ihrer Geschäftstätigkeiten sind Unternehmen in wachsendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiterdaten an verbundene bzw. konzernangehörige Unternehmen - häufig auch grenzüberschreitend - zu transferieren. Angesichts der Tatsache, dass weder die EG-Datenschutzrichtlinie noch das Bundesdatenschutzgesetz ein „Konzernprivileg“ kennen, ist aber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe von Mitarbeiterdaten im Unternehmensverbund häufig nicht unproblematisch. 

Die neue Publikation der GDD bietet den Datenschutz- und Personalverantwortlichen in den Unternehmen insoweit eine wertvolle Gestaltungs- und Entscheidungshilfe und macht die komplexe Materie insgesamt besser verständlich.

Die neue GDD-Praxishilfe kann zum Preis von 10,- € zzgl. Versandkosten bei der GDD-Geschäftsstelle (Pariser Str. 37, 53117 Bonn, Tel. 0228-694313, Fax 0228-695638) oder online unter www.gdd.de angefordert werden.