29. März 2007

BVDW veröffentlicht Leitfaden für Corporate Blogs

Beim Einsatz von Weblogs lauern unterschiedliche Rechtsfallen

Dr. Sabine Grapentin

Düsseldorf, 29. März 2007. Weblogs haben in den letzten Monaten eine rasante Entwicklung und Verbreitung gefunden. Fast 60 Millionen Weblogs, auch Blogs, existieren laut Technorati mittlerweile weltweit. Sie sind das Kommunikationsphänomen des Web2.0-Zeitalters. Da kann es kaum überraschen, dass sie inzwischen auch verstärkt als Kommunikationsinstrument von Unternehmen entdeckt worden sind. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind, beleuchtet nun ein Leitfaden, den der BVDW in Zusammenarbeit mit Dr. Sabine Grapentin (Noerr Stiefenhofer Lutz), Leiterin des Arbeitskreises Recht im BVDW, erstellt hat. Der Leitfaden steht ab sofort kostenlos zum Download zur Verfügung.

Gemäß dem am 1. März 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetz („TMG“) stellen Blogs grundsätzlich Telemedien dar, also elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Einerseits geben Blogs Nutzern die Gelegenheit, sich zu äußern. Das hat unterschiedliche rechtliche Implikationen, die es zu beachten gilt. Andererseits liegt es im Wesen der Blogs, dass sie in der Regel langfristig archiviert werden und somit auch über einen langen Zeitraum Einblicke in die Persönlichkeit eines Bloggers zulassen. "Jeder Blogger sollte aus Gründen des Selbstdatenschutzes genau überlegen, was und wie er formuliert", sagt Dr. Sabine Grapentin. "Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, in welchem Umfang sie bestimmte Inhalte kontrollieren müssen und möglicherweise dafür haften." Der Leitfaden liefert hier mit konkreten Beispielen Hilfestellung.


Konflikt zwischen freier Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrecht

In allen bisher bekannten Fällen geht es rechtlich um den Konflikt zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit und dem ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht. Ausgangspunkt waren in der Regel abwertende Äußerungen von und über Personen, Abbildungen gegen den Willen des Betroffenen, Bewertungen und Leistungsbeschreibungen über Produkte etc. Dabei stellt sich im Einzelfall die Frage, ob und in welchem Umfang der Betreiber derartiger Angebote (Plattformen) für die Beiträge der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden kann. "Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung gilt die Faustregel, dass für Weblog-Anbieter nur bei einem konkreten Anlass eine spezielle Prüfungs- und Entfernungspflicht besteht", fasst Gerd M. Fuchs, Justiziar und Referent Medienpolitik beim BVDW zusammen. Da jedoch bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) zum Thema Weblogs ergangen ist, wird der BVDW die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.


Der Leitfaden steht als kostenloser Download zur Verfügung.

Hinweis:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil Urteil vom 27. März 2007 - Aktenzeichen VI ZR 101/06 - nun auch höchstrichterlich über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet entschieden. Sobald die Entscheidungsgründe des Urteils vorliegen, werden wir den Leitfaden entspechend aktualisieren.  

Kontakt:

Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik
Tel. 030 88 00 78 -37, Fax: -33
mailto: fuchs@bvdw.org

Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 60 04 56 -26, Fax: -33
Mobil 0177 8 52 86 16
mailto: salzig@bvdw.org

Über den BVDW:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen.
Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.


Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen der Digitalen Wirtschaft liefert.


Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern.

Über den Arbeitskreis Recht:
Der AK Recht hat es sich zur Aufgabe gemacht, über Rechtsfragen in der Digitalen Wirtschaft zu informieren und die praktischen Auswirkungen der bestehenden Regelungen auf Produktion und Geschäftstätigkeit zu verdeutlichen.


Eine Reihe von namhaften Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen hat sich im BVDW zusammengetan, um in Form des Arbeitskreises (AK) Recht multimediale Problemstellungen in rechtlicher Hinsicht zu diskutieren - auch und gerade im Austausch mit Fachleuten aus der Multimedia-Praxis.
Ziel ist es, den Mitgliedern und auch den Fachgruppen und Arbeitskreisen für ihr Wirken Hilfe zu leisten.


Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Vorträgen werden aktuelle juristische Fragen den Marktteilnehmern und Mitgliedern anschaulich präsentiert.